Kartoffelkeimhemmung

Kartoffel- keimhemmung

Heißnebelgeräte in der Kartoffelkeimhemmung sicher anwenden

Wenn Sie Kartoffellager mit keimhemmenden Mitteln und pulsFOG Heißnebelgeräten behandeln, müssen Sie unbedingt folgende Sicherheitsaspekte beachten.

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SICHERHEITSHINWEISE UND UNFALLVORBEUGUNG BEI ANWENDUNGEN VON PULSFOG-HEISSNEBELGERÄTEN IN GESCHLOSSENEN RÄUMEN

Wenn Behandlungen mit Aerosolen in geschlossenen Räumen erfolgen muss unabhängig von der eingesetzten Vernebelungstechnik darauf geachtet werden, dass das vernebelte Mittel kein zündfähiges Gemisch mit der Umgebungsluft oder mit anderen bereits bestehenden Stoffen in dem behandelten Raum bilden kann. Für den Einsatz von pulsFOG-Heißnebelgeräten muss zudem das angewendete Mittel ausdrücklich für die Vernebelung in geschlossenen Räumen mit benzinbetriebenen Heißnebelgeräten zugelassen sein. Bei der Anwendung muss den Anweisungen des Mittelherstellers unbedingt und vollständig Folge geleistet werden. Bei nicht Beachtung kann Brand- oder Explosionsgefahr bestehen.

Heißnebelgeräte mit Schwingbrennermotoren gelten als Zündquelle. Sowohl die durch die Verbrennung des Kraftstoffs erzeugten heißen Abgase, wie auch während der Anwendung erhitzte Bauteile wie etwa das Nebelrohr, können brennbare Gegenstände (z.B. Folien, Holzplatten), Gase (z.B. Methan), Aerosole (z.B. Nebel aus brennbaren Flüssigkeiten) und Stäube (z.B. Getreidestaub) entzünden.

Bei Anwendungen von brennbaren Nebelstoffen in geschlossenen Räumen mit pulsFOG-Heißnebelgeräten muss daher besonders auf folgende Punkte geachtet werden:

MASSNAHMEN FÜR DIE SICHERE ANWENDUNG VON PULSFOG-HEISSNEBELGERÄTEN IM VORRATSSCHUTZ BEI KARTOFFELN

Bei der Anwendung von pulsFOG-Heißnebelgeräten mit zugelassen Keimhemmungsmitteln (z.B. 1,4 SIGHT von DORMFRESH) müssen unbedingt folgende Maßnahmen erfolgen bzw. Bedingungen erfüllt werden:

1/ Anforderungen an die Qualifikation und Ausrüstung des Anwenders:

  1. Der Anwender muss in Besitz eines gültigen Sachkundenachweises zur Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln sein, ausgestellt von einer mit dem Thema Keimhemmung betrauten, zuständigen Einrichtung.
  2. Der Anwender muss an Schulungen (Online- oder Präsenzunterricht) teilnehmen, wenn diese von pulsFOG, dessen autorisierten Vertriebshändler oder vom Mittelhersteller angeboten werden. Dazu die Hersteller oder auch die Verbände (BOGK, UNIKA, DKHV) konsultieren.
  3. Der Anwender muss von pulsFOG oder dessen Vertreter in die Bedienung des pulsFOG-Heißnebelgeräts eingewiesen werden.
  4. Der Anwender muss die komplette vom Mittelhersteller und von pulsFOG empfohlene Schutzausrüstung tragen.
  5. Der Anwender muss das Nebelgerät während der gesamten Anwendung beaufsichtigen.
  6. Der Anwender muss Anwendungsbesonderheiten, Wartung und Reinigung des Gerätes dokumentieren und im Betrieb zugänglich machen. Entsprechende Formulare werden von den Verbänden (BOGK, UNIKA, DKHV) zur Verfügung gestellt.
  7. Für Notfälle während der Anwendung muss dem Anwender ein adäquater Feuerlöscher griffbereit zur Verfügung stehen.

2/ Anforderungen an die pulsFOG-Heißnebelgeräte:
Außer den Sicherheitshinweisen in der Geräte-Bedienungsanleitung und den weiter oben aufgeführten Maßnahmen für Anwendungen in geschlossenen Räumen, muss bei der Vernebelung von Kartoffellagern noch auf folgende Punkte geachtet werden:

  1. Nur die von pulsFOG zu diesem Zweck empfohlenen Gerätemodelle dürfen eingesetzt werden.
  2. Das eingesetzte pulsFOG-Heißnebelgerät muss gemäß der Prüfpflicht für Pflanzenschutzgeräte mindestens alle 3 Jahre von einer autorisierten Fachwerkstatt geprüft werden.
  3. Für die Anwendung von zugelassenen Keimhemmungsmitteln (z.B. 1,4 SIGHT von DORMFRESH) dürfen nur die von pulsFOG empfohlenen Dosierdüsengrößen verwendet werden.
  4. Bei Anwendung von 1,4SIGHT empfiehlt der Mittelhersteller das Nebelrohrende während der Anwendung leicht nach unten geneigt zu halten.

3/ Anforderungen an den Geräte-Aufstellungsort:

  1. Das Gerät muss auf einer sicheren und stabilen Basis, frei zugänglich aufgestellt werden. Im Umfeld des Aufstellungsortes ist unbedingt auf Sauberkeit zu achten.
  2. Hinter dem Einlasspunkt am Lagergebäude ist ein ausreichender Freiraum von mindestens 1,5 m um den Einlasspunkt herum zu gewährleisten, damit die Ausbreitung des Nebels nicht behindert wird.
  3. In der Nähe des Einlassbereiches dürfen sich keine leicht brennbaren Materialien befinden, um Brandgefahr im Zusammenhang mit heißen Auspuffgasen oder heißen Oberflächen am Nebelgerät zu verhindern.

4/ Anforderungen an die Keimhemmungsmittel:

  1. Nur für die Anwendung und für die Ausbringung mit benzinbetriebenen Heißnebelgeräten zugelassene Mittel dürfen zum Einsatz kommen, wie z.B. 1,4 SIGHT von DORMFRESH.
  2. Den produktspezifischen Gebrauchsanweisungen des Mittelherstellers ist unbedingt Folge zu leisten.

Für Fehlanwendungen aufgrund von Verletzungen der grundsätzlichen Pflichten übernehmen pulsFOG Dr. Stahl & Sohn GmbH sowie die Mittelhersteller keine Haftung!